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   BGH, 04.04.1957 - 2 ARs 49/57   

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https://dejure.org/1957,822
BGH, 04.04.1957 - 2 ARs 49/57 (https://dejure.org/1957,822)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1957 - 2 ARs 49/57 (https://dejure.org/1957,822)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1957 - 2 ARs 49/57 (https://dejure.org/1957,822)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 177
  • NJW 1957, 838
  • MDR 1957, 370
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.02.1963 - 2 ARs 26/63
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  • BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63

    Verbindung von Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens - Gestattung einer

    Der erkennende Senat ist dem gefolgt und hat, wie schon das Reichsgericht in einem frühen Beschluß in RGSt 13, 365, nicht nur die Übertragung der Untersuchung und Entscheidung einer Strafsache nach § 12 Abs. 2 StPO, sondern auch die Abgabe nach § 42 Abs. 3 JGG an ein anderes Gericht ausgeschlossen, sobald ein Urteil im ersten Rechtszug ergangen ist, da andernfalls unzulässigerweise in die funktionelle Zuständigkeit eingegriffen würde (BGHSt 10, 177).
  • BGH, 18.01.1974 - 2 ARs 369/73

    Bußgeldverfahren - Jugendlicher - Heranwachsender - Örtliche Zuständigkeit -

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  • BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68

    Ergehen eines Strafurteils in Abwesenheit des Angeklagten - Antrag auf

    Daß ein solcher Eingriff durch Übertragung nach § 12 Abs. 2 StPO oder Abgabe nach § 42 Abs. 3 JGG oder durch Verbindung nach §§ 2 und 4 StPO nicht zulässig ist, hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen (BGHSt 10, 177; 18, 261 [BGH 12.02.1963 - 1 StR 561/62]; 19, 177) [BGH 17.12.1963 - 1 StR 391/63].
  • BGH, 30.01.1968 - 1 StR 319/67

    Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung -

    Der 2. Strafsenat hat das bereits für den Fall der örtlichen Unzuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts ausgesprochen (BGHSt 10, 177; 11, 56, 62 [BGH 07.11.1957 - 2 ARs 143/57]; 18, 261 [BGH 12.02.1963 - 1 StR 561/62]; vgl. auch BGHSt 14, 179, 184 f [BGH 25.03.1960 - 2 ARs 30/60]; 19, 177, 179) [BGH 13.08.1963 - 2 ARs 172/63].
  • BGH, 17.08.1960 - 2 StR 237/60

    Unzulässigkeit einer Verteilung der Geschäfte unter die Strafkammern nach

    Der Grundsatz gilt auch bei einer nach § 63 Abs. 2 GVG zulässigen Änderung der Geschäftsverteilung während des Geschäftsjahres, so u.a. bei der wegen Überlastung notwendigen Errichtung einer weiteren Strafkammer (BGHSt 7, 23; 10, 179) [BGH 04.04.1957 - 2 ARs 49/57].
  • BGH, 10.08.1960 - 2 StR 307/60

    Selbstständige Festsetzung der ordentlichen Sitzungstage der Jugendkammer sowie

    Das Gerichtsverfassungsgesetz will Willkür bei der Zusammensetzung der Richterkollegien verhindern und verlangt deshalb, daß diese für einen bestimmten Zeitabschnitt im voraus festgelegt wird (BGHSt 8, 240; 10, 179 [BGH 04.04.1957 - 2 ARs 49/57]; Kern, Gerichtsverfassungsrecht 3. Aufl. S. 148 f).
  • BGH, 27.01.1970 - 2 ARs 12/70

    Voraussetzungen für die Übertragung der Zuständigkeit

    Zwar ist § 15 StPO, anders als die Bestimmungen des § 12 StPO und des § 42 JGG (BGHSt 10, 177; 18, 261), [BGH 12.02.1963 - 1 StR 561/62]auch im Rechtsmittelzug anwendbar (BGHSt 22, 250 = NJW 1969, 105).
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